AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen als Grundlage für eine transparente Zusammenarbeit zwischen uns Trident Marketing Geschäftsbereich Avaris, Elias Plein, Kastanienweg 1, 21379 Scharnebeck (nachfolgend „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) dienen.

Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende im Sinne des § 14 BGB. Mit der Annahme des Angebots und seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er als Unternehmer handelt und die Dienstleistungen für seinen Geschäftsbetrieb in Anspruch nimmt. Eine Belieferung von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

  • 1 Allgemeines

1.1 Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Geltung, auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer (die Firma Trident Marketing) diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

  • 2 Leistungsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen des Marketings:

  •    Social Media Marketing,
  •    Google- und Amazon Marketing,
  •    Webseiten(neu)gestaltung, Webseitenaufbau, Webseitenumbau,
  •    Suchmaschinenoptimierung
  •    Contententwicklung
  •    Strategische Beratung
  •    Konzeption
  •    Kreation
  •    Entwicklung und Umsetzung Channel übergreifender Full Service Leistungen
  •    Performance-Marketing, Retargeting, Cross-Channeling
  •    Remarketing und Monitoring 
  •    Videoerstellung – auch durch den Einsatz von Drohnen
  •    OnlyFans Management
  •    u.v.m

Die angebotenen Dienstleistungen ermöglichen es dem Auftraggeber, Internetnutzer auf seine Produkte und Dienstleistungen aufmerksam zu machen und auf die Internetpräsenz des Auftraggebers zu leiten. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit aus den Internetnutzern, Kunden zu gewinnen. Hierfür werden neben Social Media Ads, auch Google Ads, Bing Ads, Amazon Ads u.a. genutzt.

2.2 Mit Vertragsschluss, wird dem Auftragnehmer die Vollmacht erteilt, in einem vorher festgelegten Werbebudgetrahmen Anzeigen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu schalten. Innerhalb der einzelnen Anzeigen werden u.a. Suchbegriffe verwendet, von denen auszugehen ist, dass diese durch potenzielle Kunden bei deren Internetsuche genutzt werden um ein beworbenes Produkt bzw. um eine beworbene Dienstleistung käuflich zu erwerben.

2.3 Nach Abschluss des Vertrags sind Änderungen an den vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr möglich. Sobald ein Angebot durch den Auftraggeber unterschrieben wurde, gilt der Vertrag als verbindlich abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt sind jegliche Modifikationen, Ergänzungen oder Streichungen bezüglich der vereinbarten Dienstleistungen ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich somit, die im Vertrag festgelegten Leistungen in ihrer ursprünglichen Form anzunehmen und zu vergüten.

2.4 In den unter 2.2 verfassten Anzeigen, kann es sich um Suchbegriffe handeln die aus einem einzigen Wort, aus mehreren Wörtern, aus Wortgruppen oder aus Wortkombinationen bestehen. Hierbei gewährleistet der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine Exklusivität der Suchbegriffe und Anzeigen.

2.5 Die umgesetzten Kampagnen und Kampagnenstrukturen sind Eigentum des Auftragnehmers, die während der Zusammenarbeit uneingeschränkt durch den Auftraggeber genutzt werden können. Durch Beendigung der Zusammenarbeit, entfällt das Recht zur Nutzung. Der Auftragnehmer ist berechtigt diese mit Ende des Vertragsverhältnisses zu löschen. Weigert sich der Auftraggeber die Kampagnen unwiderruflich zu löschen, kommt der Aufforderung zur Löschung des Auftragnehmers nicht nach, oder entfernt die Zugangs- & Bearbeitungsberechtigung des Auftragnehmers bevor dieser die unwiderrufliche Löschung der Kampagnen vornehmen kann, wird je erstellter Kampagne eine Nutzungsgebühr i.H.v. € 5.999,99 exkl. geltender Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Löschvorgang grafisch durch ein Video zu dokumentieren und dem Auftragnehmer für seine Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dieses Video muss den gesamten Löschprozess der Kampagnen und das Datum des Videos deutlich zeigen und sicherstellen, dass die Löschung unwiderruflich erfolgt ist.

2.6 Im Rahmen unserer 360° Pakete erfolgt keine Interaktion mit Personen durch uns oder in unserem Auftrag. Ebenso werden keine personenbezogenen Daten im Kontext dieser 360° Pakete von uns verwaltet oder weiterverarbeitet. Die 360° Pakete dienen ausschließlich der Erstellung und Verwaltung von Werbeanzeigen für Plattformen wie Facebook, Instagram und Google. Diese Pakete bieten eine einfache Übersicht und sind darauf ausgerichtet, die Werbeanzeigen zu verwalten, ohne dabei personenbezogene Interaktionen einzubeziehen oder Daten aus solchen Interaktionen zu verarbeiten.

2.7 Erfolgsgarantie
Wir legen großen Wert darauf, unsere Kunden auf dem Weg zu ihrem Erfolg bestmöglich zu unterstützen. Daher bieten wir Ihnen optional eine Erfolgsgarantie an, die ab einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten in Anspruch genommen werden kann. Diese Garantie ist nicht automatisch Bestandteil unserer Leistungen, sondern wird individuell vereinbart und schriftlich in Ihrem Angebot festgehalten. Sollte es uns wider Erwarten nicht gelingen, innerhalb der vereinbarten Zeitspanne einen neuen Kunden, Lead oder Kontakt für Sie zu gewinnen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Investition am Ende der Vertragslaufzeit zurückzuerhalten. Mit dieser Garantie möchten wir Ihnen nicht nur einen weiteren Anreiz bieten, sondern vor allem das Vertrauen in eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit stärken.

2.8 Voraussetzungen der Erfolgsgarantie
Google Werbedienstleistungen: Für Kunden/Auftraggeber, die unsere Google Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ist es erforderlich, dass Google Ads und Google Analytics schon vor dem Start der Zusammenarbeit miteinander verbunden bzw. verknüpft und eingerichtet sind. Zudem muss Google Analytics korrekt auf der Webseite des Kunden/Auftraggebers integriert und das Conversion-Tracking ordnungsgemäß konfiguriert sein, bevor die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer startet. Zur Erfassung der Conversions muss eine „Dankesseite“ auf der Webseite des Kunden/Auftraggebers vorhanden sein, um sicherzustellen, dass alle Conversions nachvollziehbar sind. Sofern der Auftraggeber diese Voraussetzungen nicht schon erfüllt hat und der Auftragnehmer diese Einrichtung zusätzlich übernehmen muss, erlischt damit die Erfolgsgarantie, da benannte nur gewährt wird, sofern beide Dienste vor dem Start der Zusammenarbeit vollständig eingerichtet sind.

Social Media Dienstleistungen: Kunden/Auftraggeber, die unsere Social Media Dienstleistungen nutzen, müssen alle notwendigen Tracking-Pixel und Conversion APIs vor dem Start der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, auf ihrer Webseite eingerichtet haben. Das Conversion-Tracking muss korrekt konfiguriert sein. Sofern der Auftraggeber diese Voraussetzungen nicht schon erfüllt hat und der Auftragnehmer diese Einrichtung zusätzlich übernehmen muss, erlischt damit die Erfolgsgarantie, da benannte nur gewährt wird, sofern beide Dienste vor dem Start der Zusammenarbeit vollständig eingerichtet sind.

2.9 Erstattungsprozess und -bedingungen
Die Höhe der Rückerstattung liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Es wird kein fester Rückerstattungsbetrag vereinbart. Kunden, die einen Anspruch auf die Erfolgsgarantie geltend machen möchten, müssen nachweisen, dass innerhalb der vereinbarten Laufzeit kein neuer Kunde/Lead/Kontakt o.ä gewonnen/generiert wurde. Dies ermöglicht uns, eine angemessene Prüfung des Anspruchs und der Umstände durchzuführen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Rückerstattung abzulehnen, sofern die oben genannten Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt wurden. Ferner erlischt die Erfolgsgarantie sobald eine Werbebudgetrechnung der jeweiligen Werbeplattform (z.B. Google, Facebook o.ä.) nicht erfolgreich vom hinterlegten Abbuchungskonto des Auftraggebers abgerechnet werden konnte und die Werbeanzeige(n) dadurch deaktiviert/pausiert wurde(n). Unsere Entscheidung hinsichtlich der Prüfung und etwaiger Erstattungen ist abschließend.

  • 3 Vergütung, Abrechnung & gesonderte Informationen

3.1 Die Vergütung richtet sich nach dem Angebotspreis, welcher dem Auftraggeber durch Zusendung eines Angebotes mitgeteilt wurde. Ein Angebot gilt auch als angenommen, sofern die Begleichung einer Rechnung (bei Dienstleistungen mit Mindestlaufzeiten) stattgefunden hat. 

Im Rahmen unserer Dienstleistungen für Social Media Marketing und Content Erstellung sind drei Postings pro Woche im Angebotspreis inbegriffen. Sollten Sie zusätzliche Postings wünschen, können diese gerne bereitgestellt werden. Für jedes zusätzliche Posting berechnen wir eine Gebühr von 50,00 Euro netto, zuzüglich (zzgl.) der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr zusätzlich zum vereinbarten Paketpreis anfällt und für jedes einzelne zusätzliche Posting gilt.

Zu „Postings“ zählen folgende Beitragsarten:

  • Textbeiträge, Fotos oder Grafiken
  • Story-Postings
  • Reels
  • Video-Postings
  • Live-Videos
  • Carousel-Postings
  • Werbliche Inhalte, die speziell zur Zielgruppenansprache geschaltet werden
  • Umfragen und Interaktionspostings
  • Event-Ankündigungen
  • User-Generated Content

Weitere Beitragsarten sind kein Bestandteil unserer Dienstleistung und/oder des Ihnen vorliegenden Angebotes.

3.4 Für Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenwerbung (SEA) und Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist zu beachten, dass das Einrichten und Verknüpfen von Google Ads und Google Analytics, sowie die Verknüpfung von Google Analytics mit der eigenen Webseite des Auftraggebers, nicht im Leistungsumfang oder im Angebotspreis enthalten sind. Diese Tätigkeiten stellen separate Dienstleistungen dar und werden bei Inanspruchnahme gesondert berechnet. Die Kosten für diese zusätzlichen Dienstleistungen variieren je nach Art und Umfang der erbrachten Leistung.

3.5 Eine Aufrechnung mit eigenen Forderungen durch den Auftraggeber ist ebenso unzulässig, wie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, außer es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

3.6 Der Auftraggeber legt die Höhe der Werbekosten durch Bestimmung des Werbebudgets selbst fest. Er ist berechtigt diese(s) jederzeit mit einer Bearbeitungsdauer von 48 Stunden durch den Auftragnehmer anzupassen. Der Auftraggeber trägt die Werbekosten selbst.

3.7 Preisangaben verstehen sich immer als netto, zuzüglich (zzgl.) der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.8 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen Rechnungen. Das Standard-Zahlungsverfahren ist SEPA-Lastschrift. Der Auftraggeber stimmt einer verkürzten Mitteilungsfrist von drei Werktagen bei der ersten Durchführung zu. Der Auftraggeber erklärt sich außerdem damit einverstanden, nur bei der ersten Zahlungsdurchführung benachrichtigt zu werden und dass alle weiteren monatlichen Lastschriften ohne gesonderte Mitteilung durchgeführt werden. Füllt der Auftraggeber das SEPA-Mandat nicht aus und muss eine alternative Zahlungsweise gewählt werden, fällt eine Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro an. Bei jedem fehlgeschlagenen Einzugsversuch wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro je Versuch fällig.

Rechnungen für die eine andere Zahlungsmethode vertraglich vereinbart wurde, sind ohne Abzug bis spätestens zum Zahlungsziel zur Zahlung fällig. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung werden dem Auftraggeber seine Rechnungen in elektronischer Form z.B. per E-Mail, per WhatsApp, als Download oder auf anderem digitalen Weg zur Verfügung gestellt. Wünscht der Auftraggeber diese in ausgedruckter Weise, fallen für die Bearbeitung seiner Anfrage und den Postweg pauschale Kosten in Höhe von 10,00 Euro pro Dokument an.

3.9 Sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, beträgt die monatliche Mindestabnahme bei Abrechnungen auf Stundenbasis zehn Stunden. Die Abrechnung erfolgt in Viertelstunden-Intervallen. Dabei wird auf die jeweils nächstgelegene volle Viertelstunde aufgerundet.

3.10  Sollte der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit beendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die vollständige Vergütung zu zahlen, die bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit fällig geworden wäre. Dies umfasst sämtliche bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung nicht erbrachten, aber vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Zusätzlich gilt, dass im Falle der Nichtbegleichung fälliger Rechnungen und der daraus resultierenden Einleitung eines Inkasso- oder gerichtlichen Verfahrens der Auftraggeber verpflichtet ist, die vollständige Summe zu begleichen, die bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fällig gewesen wäre, einschließlich aller im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehenden Kosten.

3.11 Drittkosten, die dem Auftragnehmer für die Erfüllung der Leistung entstehen, wie z.B. Kosten für Stockbilder und Grafiken, Werbekosten auf Plattformen, Kosten für die Nutzung von Pro-Funktionen/Premium-Plugins der eigenen Webseite/Landingpage, oder ähnliches werden dem Auftraggeber zur direkten Begleichung an Dritte weitergeleitet. Der Auftragnehmer kann die Erfüllung seiner Leistung(en) von der Zahlung dieser Drittkosten abhängig machen.

3.12 Bei eintreten eines Zahlungsverzugs, steht es dem Auftragnehmer offen, Verzugszinsen zu fordern und die Leistungserbringung bis zum Begleichen der offenen Forderungen einzustellen und für die Fortsetzung der Leistungserbringung, Vorauszahlung zu verlangen.

3.13 Auch bei objektiv begründeten Zweifeln der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, zur weiteren Leistungserbringung die Vorauszahlung des Betrages zu fordern.

3.14 Für jede Mahnung entsteht eine Mahngebühr von jeweils 2,50 Euro. Es steht dem Auftragnehmer frei bei eintreten eines Zahlungsverzugs, Verzugszinsen i.H.v. +9% auf den aktuellen Basiszinssatz zu verlangen. 

3.15 Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit eine Anhebung der vereinbarten Entgelte (Preiserhöhung) nach vorheriger Ankündigung zu verlangen. Eine Preiserhöhung gewährt dem Auftraggeber kein Sonderkündigungsrecht. 

3.16 Rabatte die auf Grundlage einer bestehenden Dienstleistung gewährt werden, verlieren mit sofortiger Wirkung Ihre Gültigkeit, wenn diese Dienstleistung(en) gekündigt wird/werden, auf die sich ein gewährter Rabatt bezieht. Ab dem Eingangszeitpunkt der Kündigung, werden die Dienstleistungen in der Höhe die ohne Rabatte anfällt in Rechnung gestellt.

Trident Marketing Geschäftsbereich Avaris – Elias Plein – Kastanienweg 1 – 21379 Scharnebeck

Telefon: +49 (0) 160 154 34 59
E-Mail: info@trident-marketing.de

  • 4 Vertragslaufzeit & Kündigungsregelungen

4.1 Bei all unseren Verträgen beträgt die Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht anders im Angebot vereinbart, vierundzwanzig Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch und wiederkehrend um jeweils weitere vierundzwanzig Monate, bis eine Kündigung erfolgt. 

4.2 Verträge mit einer kürzeren Mindestvertragslaufzeit als zwölf Monate gelten als Schnupperverträge. Diese Schnupperverträge verlängern sich ebenfalls automatisch und wiederkehrend um jeweils vierundzwanzig Monate, bis eine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsregelungen gemäß Abschnitt 4.3 gelten entsprechend.

4.3 Die Kündigung des Vertrages muss mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit erfolgen. Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Die Kündigung bedarf der Textform und gilt ausnahmsweise als gewahrt, wenn die Kündigung schriftlich per E-Mail an info@trident-marketing.de mit dem vermerkt "Geschäftsbereich Avaris" versendet wird. Geht die Kündigung verspätet ein, wird sie erst zum Ende der darauffolgenden Vertragslaufzeit wirksam.

4.4 Bei einer Kündigung des Vertrags wird die Abschlussrechnung für den letzten Vertragsmonat bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Diese umfasst alle vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum ordnungsgemäßen Vertragsende. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den offenen Betrag innerhalb der üblichen Zahlungsfrist zu begleichen.

  • 5 Verantwortlichkeit, Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer prüft nicht, ob die Seiten und Seiteninhalte des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Die Verantwortlichkeit ob Rechte Dritter durch Seiten oder Seiteninhalte insbesondere auf Hinsicht des Urheberrechtes, Wettbewerbsrechtes und des Strafrechtes verletzt werden obliegt dem Auftraggeber allein.

5.2 Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber gegen die Rechte Dritter, die unter 5.1 benannt sind, verstößt, freigestellt.

5.3 Der Auftragnehmer fertigt keine eigene Zulässigkeitsprüfung von Seiten und Seiteninhalten des Auftraggebers an. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge, Begriffe oder Inhalte abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind, oder die gegen die Geschäftsprinzipien bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. Im Falle einer Forderung nach Unterlassung oder Anzeige strafrechtlichen Vorgehens, berechtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die im Namen des Auftraggebers erstellten Anzeigen ganz oder teilweise zu deaktivieren, sie zu löschen und sie so abzuändern, dass sie Rechte Dritter nicht verletzen oder dass sie einer geforderten Unterlassungserklärung nachkommen.

  • 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Zugangsberechtigungen eingeschlossen.

  • 7 Urheberrecht

7.1 Für sämtlichen Inhalt seiner Seiten, seiner Produkte und der vom Auftraggeber angebotenen Dienstleistungen, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt ganz besonders mit Blick auf Urheber- Teledaten- Presse- und Jugendschutzrecht und das Recht am eigenen Bild.

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Telefon: +49 (0) 160 154 34 59
E-Mail: info@trident-marketing.de

  • 8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber zu Klarstellungszwecken darauf hin, dass ein wirtschaftlicher Erfolg und die Erstellung von Berichten und/oder Nachweisen jeglicher Art nicht geschuldet ist.

8.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die dem Auftraggeber entstehen.

8.3 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber zu Klarstellungszwecken darauf hin, dass der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung, Garantie oder sonstige Haftung für die Echtheit, Richtigkeit und Aktualität der Zahlen und Daten o.ä. aus Berichten und Nachweisen jeglicher Art übernimmt, die er mittels Fremdsoftware, oder anderer Fremdanwendungen einschließlich Cloud-Software, erstellt und dem Auftraggeber digital, insbesondere per E-Mail oder über Messaging-Dienste wie WhatsApp, zur Verfügung stellt/gestellt hat.

8.4 Eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

  • 9 Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

  • 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

10.1 Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

10.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • 11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

11.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Änderungen oder Ergänzungen der AGB und räumt dem Auftraggeber ein Widerspruchsrecht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ein. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Widerspruchsfrist vierzehn Tage beträgt.

11.3 Nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist gelten die Änderungen der AGB als automatisch und ausdrücklich angenommen. Dies gilt auch bei Ausbleiben einer Rückmeldung des Auftraggebers.

11.4 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

  • 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abbedingung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden solle.

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